Wie wird gefördert?
Art und Höhe der Förderung
Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Investitionszuschuss
Sie erhalten einen direkten Zuschuss in folgender Höhe:
- bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
- bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.
2. Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit finden Sie hier.
Bitte geben Sie die Art der gewünschten Förderung in Ihrem Antrag an. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Zuschuss für Messungen zur Erfolgskontrolle
Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Das Umweltinnovationsprogramm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig:
1. Einreichung einer Projektskizze
Bei Interesse an einer Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm reichen Sie Ihre Projektidee in Form einer Projektskizze zur Prüfung auf Förderfähigkeit ein. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular Projektskizze und senden dieses vollständig ausgefüllt an die KfW. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
E-‐Mail: cornelia.winter@kfw.de
Ihre Projektskizze wird von der KfW formal und vom Umweltbundesamt fachlich begutachtet. Bei einem positiven Prüfergebnis fordert Sie die KfW zur Antragstellung auf.
2. Einreichung eines formalen Projektantrages
Ihr Projektantrag wird einer administrativen Prüfung durch die KfW unterzogen und vom Umweltbundesamt vertieft fachlich geprüft. Im Rahmen dieser Begutachtung kann es zu Rückfragen durch KfW und Umweltbundesamt kommen. Bei positiver Beurteilung durch KfW und Umweltbundesamt erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft. Bei positiver Förderentscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von der KfW.
Mit dem Projekt darf nicht vor Förderzusage begonnen werden.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem KfW-Merkblatt sowie der Förderrichtlinie.