BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten – Schließung des Förderfensters „Dekarbonisierung“ im Umweltinnovationsprogramm
Mit Wirkung vom 01. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten.
Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert. Das Programm richtet sich insbesondere an die Stahl-, Chemie-, Zement, Kalk- und Nichteisenmetallindustrie, aber auch an weitere energieintensive Branchen. Bis Ende 2024 stehen für das Programm insgesamt rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Das Förderfenster „Dekarbonisierung“ im Umweltinnovationsprogramm wird geschlossen.
Ansprechpartner für das Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Weitere Informationen unter:
https://www.bmu.de/FG31, http://www.foerderprogramm-dekarbonisierung.de