Novelle der BMUV-Förderrichtlinie zum Umweltinnovationsprogramm in Kraft getreten

Am 1. Januar 2024 ist die novellierte Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Sie ersetzt damit die Förderrichtlinie in der Fassung vom 28.Februar 2023.

Alle neu eingereichten Projektskizzen und Anträge und bereits eingegangene Skizzen und Anträge werden auf Grundlage dieser neuen Förderrichtlinie geprüft und bearbeitet. Die Förderrichtlinie in ihrer novellierten Fassung finden Sie hier.