Förderinformationen

Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Bei Interesse an einer Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm reichen Sie Ihre Projektidee in Form einer Projektskizze zur Prüfung auf Förderfähigkeit ein. Nutzen Sie hierzu das Formular Projektskizze und senden dieses vollständig ausgefüllt an die KfW. Für die Einreichung einer Projektskizze gibt es keine Fristen, Sie können jederzeit eine Projektskizze einreichen.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland. Die geplante innovative Technik wird in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet oder es werden bekannte Techniken neuartig kombiniert.

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Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

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Wie wird gefördert?

Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, entweder ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. 

Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig. Der erste Schritt ist die Darlegung Ihrer Projektidee in einer Projektskizze. Sofern Ihre Projektskizze für eine Förderung positiv bewertet wird, werden Sie im zweiten Schritt von der KfW aufgefordert, den formalen Projektantrag einzureichen.

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Fragen und Antworten
Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Gibt es eine Einreichungsfrist?

Es gibt keine Einreichungsfrist für Projektskizzen. Es können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden.

Eine Ausnahme bilden Förderschwerpunkte innerhalb des Förderprogramms. Für diese gilt in der Regel eine Einreichungsfrist.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Förderung?

Nein. Es gibt keinen Mindestbetrag.

Gibt es einen Höchstbetrag für die Förderung?

Ja, der Höchstbetrag für einen möglichen Investitionszuschuss beläuft sich auf 7,5 Millionen EUR. Darüber hinaus gilt: Über den Umfang der Förderung im Einzelfall entscheidet das Bundesumweltministerium unter Berücksichtigung der Umweltschutzwirkung, der Fortschrittlichkeit des Verfahrens, der technischen und wirtschaftlichen Risiken des Vorhabens und des bestehenden Bundesinteresses nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Können die Mittel mit anderen Förderprodukten kombiniert werden?

Nein. Sowohl der Investitions- als auch der Zinszuschuss können nicht mit anderen Zuschüssen aus öffentlichen Bundes- oder Landesförderprogrammen kumuliert werden. Von diesem Ausschluss nicht umfasst sind ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken.

Quickcheck

Testen sie mit nur sechs Fragen, ob Ihr Projekt für die Erstellung einer Projektskizze geeignet ist.


Sie haben Fragen?
Tel: 0340 - 21 03 25 50
E-Mail: pmi@uba.de

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Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um die erstmalige großtechnische (Daueranwendung) Umsetzung einer innovativen Technik oder einer neuen Kombination bereits bekannter Technik in Deutschland und wurde das geplante Vorhaben durch Ihr Unternehmen noch nicht im Ausland umgesetzt?
Mit dem Umweltinnovationsprogramm kann ausschließlich die erstmalige großtechnische Umsetzung einer innovativen Technik / eines innovativen Verfahrens oder einer neuen Verfahrenskombination in Deutschland gefördert werden. Vorhaben nach dem Stand der Technik, die bereits in Deutschland oder durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen im Ausland umgesetzt sind, können nicht über das UIP gefördert werden.
Trägt Ihr Projekt zu einer deutlichen Umweltentlastung im Vergleich zum Stand der Technik in der Branche bei?
Mit dem Umweltinnovationsprogramm sollen Vorhaben gefördert werden, die zu einer erheblichen Verminderung oder zur Vermeidung von Umweltbelastungen beitragen. Rein wirtschaftlich motivierte Vorhaben, die zu keiner nennenswerten Umweltentlastung beitragen und nicht über den Stand der Technik hinausgehen, können nicht gefördert werden.
Sind für Ihr Vorhaben die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten abgeschlossen?
Mit dem Umweltinnovationsprogramm können Vorhaben gefördert werden, welche die Erkenntnisse aus F&E in die erste großtechnische Umsetzung bzw. den Dauerbetrieb überführen. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen dazu bereits abgeschlossen sein.
Haben Sie mit Ihrem Projekt bereits begonnen (Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von einem dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrag.)?
Gemäß der Förderrichtlinie des Umweltinnovationsprogramms darf mit dem Vorhaben vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Wurde mit dem Vorhaben bereits begonnen, führt dies zur Ablehnung Ihrer Projektskizze.
Kann die Technik/das Verfahren auf andere Unternehmen der gleichen Branche übertragen werden?
Das geförderte Verfahren soll auf Unternehmen der gleichen Branche oder darüber hinaus übertragbar sein. Ist dies nicht der Fall, und die technische Lösung nur für ein einzelnes Unternehmen anwendbar, kann keine Förderung im Umweltinnovationsprogramm erfolgen.
Steht der Standort für das geplante Vorhaben fest?
Antragsteller müssen in der Projektskizze konkrete Angaben zum Anwender und Investitionsstandort machen. Fehlen diese Angaben, kann keine umfassende Prüfung der Projektskizze vorgenommen werden. Viele Prüfkriterien, z.B. die geplante Umweltentlastung, können nur für den konkreten Anwendungsfall bewertet werden. Sobald der Investitionsstandort feststeht, kann eine Projektskizze eingereicht werden.
Ja Nein ok

Schade.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Förderung im Umweltinnovationsprogramm, aber Ihr Vorhaben ist so für dieses Programm nicht geeignet. Alternative Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.foerderdatenbank.de.
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Herzlichen Glückwunsch.

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Hinweise & Vordrucke

Finden Sie hier alle wichtigen Dokumente und Vordrucke für den Förderantrag und rund um das Umweltinnovationsprogramm.