Förderinformationen
Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.
Bei Interesse an einer Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm reichen Sie Ihre Projektidee in Form einer Projektskizze zur Prüfung auf Förderfähigkeit ein. Nutzen Sie hierzu das Formular Projektskizze und senden dieses vollständig ausgefüllt an die KfW. Für die Einreichung einer Projektskizze gibt es keine Fristen, Sie können jederzeit eine Projektskizze einreichen.
Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, entweder ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW.
Das Antragsverfahren im Umweltinnovationsprogramm erfolgt zweistufig. Der erste Schritt ist die Darlegung Ihrer Projektidee in einer Projektskizze. Sofern Ihre Projektskizze für eine Förderung positiv bewertet wird, werden Sie im zweiten Schritt von der KfW aufgefordert, den formalen Projektantrag einzureichen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Es gibt keine Einreichungsfrist für Projektskizzen. Es können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden.
Eine Ausnahme bilden Förderschwerpunkte innerhalb des Förderprogramms. Für diese gilt in der Regel eine Einreichungsfrist.
Nein. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Ja, der Höchstbetrag für einen möglichen Investitionszuschuss beläuft sich auf 7,5 Millionen EUR. Darüber hinaus gilt: Über den Umfang der Förderung im Einzelfall entscheidet das Bundesumweltministerium unter Berücksichtigung der Umweltschutzwirkung, der Fortschrittlichkeit des Verfahrens, der technischen und wirtschaftlichen Risiken des Vorhabens und des bestehenden Bundesinteresses nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Nein. Sowohl der Investitions- als auch der Zinszuschuss können nicht mit anderen Zuschüssen aus öffentlichen Bundes- oder Landesförderprogrammen kumuliert werden. Von diesem Ausschluss nicht umfasst sind ergänzende Kreditfinanzierungen der KfW oder anderer Förderbanken.
Testen sie mit nur sechs Fragen, ob Ihr Projekt für die Erstellung einer Projektskizze geeignet ist.
Sie haben Fragen?
Tel: 0340 - 21 03 25 50
E-Mail: pmi@uba.de
Schade.
Herzlichen Glückwunsch.
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